Zahnpulver Ratanhia & Nelke
Das Zahnpulver Ratanhia & Nelke vereint die kraftvollen Eigenschaften von natürlichen Inhaltsstoffen für eine schonende und effektive Zahnpflege. Mit der erfrischenden Note von Nelke sorgt es nicht nur für einen angenehmen Geschmack, sondern unterstützt auch die Mundgesundheit auf natürliche Weise. Ratanhia ist bekannt für seine entzündungshemmenden Eigenschaften und trägt zur Stärkung des Zahnfleisches bei. Erleben Sie ein strahlendes Lächeln und ein frisches Mundgefühl mit diesem hochwertigen Zahnpulver.
Produktdetails
- Inhalt: 100 g
- Herkunft: Natürliche Inhaltsstoffe
Hinweise
- Vor Gebrauch gut schütteln.
- Trocken lagern, vor Licht schützen.
Einnahmeempfehlung
Eine kleine Menge Zahnpulver auf die feuchte Zahnbürste geben und die Zähne wie gewohnt putzen. Für optimale Ergebnisse mindestens zweimal täglich anwenden.
Inhaltsstoffe
- Ratanhia-Extrakt
- Nelkenpulver
- Weitere pflanzliche Inhaltsstoffe
vitalove.ch liefert ausschliesslich in die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein per Post. Im vitalove.ch Onlineshop werden nur sofort lieferbare Artikel angeboten. Die Lieferfrist beträgt 1-3 Werktage. Sollte eine Bestellung nicht an einem gewünschten oder mitgeteilten Lieferdatum beim Kunden ankommen, sind Schadenersatzansprüche generell ausgeschlossen. Ist die Zustellung der Ware durch Verschulden des Kunden gescheitert, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wurde eine Zahlung bereits geleistet, wird diese unverzüglich zurückerstattet.
Der Versand erfolgt klimaneutral durch, Die Schweizerische Post.
Versandkosten
Kostenloser Versand ab einem Bestellwert von CHF 89.- (PostPac Economy).
Bei Lieferungen mit einem Bestellwert unter CHF 89.- belasten wir zusätzlich:
- PostPac Economy: CHF 7.00.-
- PostPac Priority: CHF 9.00.- (A-Post)
Lieferzeiten
Alle Produkte sind sofort Versandbereit aus unserem CH-Lager.
Die Pakete werden täglich jeweils ab 15:00 Uhr an die Schweizerische Post übergeben.
- Bestellungen bis 13:00 Uhr werden noch am selben Tag an die Schweizerische Post übergeben.
Ausgenommen sind Wochenenden und Feiertage.
